Hinweise für ausländische Promotionsbewerber


Allgemeine Informationen zur Promotion

Der Doktorgrad ist der wichtigste akademische Grad, den eine Universität vergibt. Die Verleihung des Doktorgrades ist an das Promotionsrecht einer Hochschule gebunden, innerhalb der Hochschule sind die Fakultäten für die Promotion und damit für die Verleihung dieses akademischen Grades zuständig.

An der Universität Tübingen sind derzeit 16 Fakultäten eingerichtet, die nach Größe und Struktur, nach Alter, Entwicklung und Fächerstruktur sehr verschieden sind. Eine Übersicht über die Gliederung der Universität Tübingen in ihre Fakultäten mit den dort angesiedelten Fachdisziplinen, sowie die Anschriften der Dekanate der einzelnen Fakultäten sind dem Namens- und Vorlesungsverzeichnis der Universität Tübingen zu entnehmen.
Dieses Namens- und Vorlesungsverzeichnis erscheint jedes Semester neu und ist über den Buchhandel (ATTEMPTO-Verlag, D-72074 Tübingen) erhältlich. Die Anschriften finden sich auch im Universitäts-Informationssystem über das Internet: ../../


Formale Voraussetzungen und Vorbereitung einer Promotion

Die formalen Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion sind in der Promotionsordnung der Fakultät beschrieben und festgelegt, bei der Sie den Doktorgrad erwerben wollen. Die Promotionsleistung besteht in der Anfertigung der Dissertation (einer wissenschaftlichen Abhandlung), einem Promotionskolloquium (Rigorosum) sowie in der Verpflichtung zur Veröffentlichung der Dissertation und der kostenlosen Ablieferung einer bestimmten Zahl von Exemplaren an die Fakultät. Die Zeit für die Erlangung eines Doktorgrades liegt je nach Fachrichtung, Thema der Arbeit und persönlicher Disposition zwischen zwei und sechs Jahren.

Eine wichtige formale Voraussetzung ist der Nachweis eines abgeschlossenen Studiums mit erfolgreich abgelegtem Examen. Wurde dieser Studienabschluß an einer ausländischen Hochschule erworben, so muß dieser Abschluß einer deutschen universitären Diplom-, Magister- oder Staatsprüfung gleichwertig sein. Die hierzu erforderliche Äquivalenzentscheidung trifft die Fakultät; das Verfahren der Anerkennung kann längere Zeit in Anspruch nehmen. Teilweise werden weitere Voraussetzungen in den Promotionsordnungen verlangt, so z.B. ein vorangehendes 2-semestriges Studium an dieser Fakultät, spezielle Fremdsprachenkenntnisse, Studien in ergänzenden Nebenfächern oder Kenntnisstandsprüfungen.

Einem ausländischen Promotionsbewerber wird empfohlen, sich zunächst darüber klar zu werden, in welchem Fachgebiet er eine Doktorarbeit anfertigen möchte. Dies wird sich in erster Linie nach dem Schwerpunkt seines vorhergehenden Studiums richten. Er sollte sich dann an einen Hochschullehrer wenden, der das Fach und die Spezialrichtung seines Interesses vertritt. Hilfreich und sinnvoll ist, wenn dabei bereits eine thematische Vorstellung über das gewünschte Arbeitsgebiet unterbreitet wird. Auskünfte über die speziellen Lehr- und Forschungsgebiete der Hochschullehrer geben die Dekanate der Fakultäten. Wir verweisen auch auf die Forschungsdatenbank
Man sollte wissen, daß Hochschullehrer nicht verpflichtet sind, die Betreuung eines Doktoranden zu übernehmen, auch wenn die formalen Voraussetzungen für die Annahme als Doktorand gegeben sind.

Der Antrag auf Annahme als Doktorand ist formlos an die zuständige Fakultät zu richten. Man kann diesen Antrag über den Doktorvater leiten oder - sofern noch kein Hochschullehrer für die Betreuung der Doktorarbeit gefunden ist - unmittelbar an den Dekan der betreffenden Fakultät stellen.

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Promotionsstudium und Immatrikulation während der Promotion

Während der Arbeit an der Dissertation können die von der Fakultät angenommenen Doktoranden den Status eines Studenten, also die Immatrikulation an der Universität beantragen. Die Eigenart des Promotionsstudiums besteht darin, daß der Doktorand nicht, wie die Studenten, an offiziell vorgegebenen Lehrveranstaltungen teilnimmt, sondern seine Studien und seinen Lern- und Erkenntnisprozess ausschließlich im Zusammenhang mit der Fertigstellung seiner Dissertation vorantreibt. Durch die Immatrikulation erhält der Doktorand jedoch das Recht, auch die nur für Studenten vorgesehenen Hochschuleinrichtungen zu benutzen, während er fachlich seinem wissenschaftlichen Thema und seinem betreuenden Hochschullehrer ("Doktorvater") verantwortlich bleibt.

Die Immatrikulation ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und zeitlich, in der Regel auf zwei Jahre, beschränkt. In begründeten Fällen kann sie auf Antrag verlängert werden.

Ausländische Doktoranden, die während ihres Promotionsstudiums an der Universität Tübingen immatrikuliert sein wollen, richten ihren Immatrikulationsantrag an die

Universität Tübingen
Akademisches Beratungszentrum
Beratung und Zulassung ausländischer Studierender
Wilhelmstr.11
D - 72074 Tübingen

Über die Zulassungsstelle sind auch die für die Bewerbung erforderlichen Formulare erhältlich. Besonders zu beachten ist jedoch,

Die übrigen Immatrikulationsvoraussetzungen (z.B. Nachweis hinreichender Kenntnisse der deutschen Sprache, Aufenthaltsgenehmigung, Krankenversicherungsnachweis) sowie Fristen und Termine, werden in einem formellen Immatrikulationsbescheid mitgeteilt.

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Doktorgrade der Fakultäten

Die Fakultäten an der Universität Tübingen verleihen nach Abschluß des Promotionsverfahrens folgende Doktorgrade:

Dr.theol.
Evangelisch-Theologische Fakultät
Katholisch-Theologische Fakultät
Dr.jur.
Juristische Fakultät
Dr.rer.pol.
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Dr.med., Dr.med.dent.
Medizinische Fakultät
Dr.phil.
Philosophische Fakultät
Neuphilologische Fakultät
Geschichtswissenschaftliche Fakultät
Fakultät für Kulturwissenschaften
Geowissenschaftliche Fakultät
Dr.rer.soc.
Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften
Dr.rer.nat.
Mathematische Fakultät
Fakultät für Physik
Fakultät für Chemie und Pharmazie
Fakultät für Biologie
Geowissenschaftliche Fakultät
Fakultät für Informatik

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Informationen zu Forschungsprojekten

Die folgenden Links verweisen auf Einträge in einer Datenbank des Universitäts-Informationssystem. Diese Datenbank enthält Projektbeschreibungen der Fakultäten und zentraler Einrichtungen.

Weitere Forschungseinrichtungen

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Dekanate der Fakultäten

Die folgenden Links verweisen auf die WWW-Seiten der Fakultäten der Universität:

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